Hausordnung

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Regelungen der Hausordnung gelten für die Nutzung des Wellnessbereichs und die Erbringung sonstiger Leistungen zwischen:

    BADEHAUS, 
    vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kohler,
    Hoeber- und Mandelbaumstraße 9a
    68794 Oberhausen-Rheinhausen
    (im Folgenden als „Anbieter“, „BADEHAUS“ oder „wir“ bezeichnet)

    und dem Kunden sowie allen begleitenden Besuchern (im Folgenden gemeinsam als "Benutzer" bezeichnet).
  2. Diese Bestimmungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in jeder Filiale des Anbieters, insbesondere in den Wellnessbereichen. Die Hausordnung ist für alle Benutzer des Anbieters verbindlich. Durch die Registrierung im Internet oder spätestens beim Betreten des BADEHAUS-Geländes unterwerfen sich die Benutzer diesen Bestimmungen sowie allen anderen Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit.
  3. Die Hausordnung wird im Eingangsbereich der Räumlichkeiten ausgelegt. Sie kann jederzeit auf Verlangen eingesehen werden.
  4. Diese Hausordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Hausordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

 

§ 2 Benutzung

  1. Die Benutzung des Wellnessbereichs steht grundsätzlich jedem offen, der (vorher) reserviert hat und im Rahmen der Kapazität. BADEHAUS behält sich das Recht vor, Benutzer bei Vorliegen eines sachlichen Grundes von der Benutzung auszuschließen, insbesondere bei Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rausch- oder Betäubungsmitteln stehen.
  2. Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Benutzung nicht gestattet.

 

§ 3 Reinigung, Vandalismus

  1. Jeder Wellnessbereich wird nach dem Aufenthalt eines Benutzers gründlich gereinigt und desinfiziert.
  2. Jeder Wellnessbereich wird nach jeder Benutzung auf Vandalismus überprüft. Schäden werden schriftlich dokumentiert und mit Lichtbildern festgehalten. Entstandene Schäden werden dem Verursacher anhand der Buchungsanschrift in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Mitbringen von persönlichen Gegenständen, Speisen und Getränken

  1. Mitgebrachte Taschen, Jacken, Speisen und Getränke dürfen in den Wellnessbereich mitgenommen werden. Speisen und Getränke dürfen jedoch nicht innerhalb der Sauna oder des Sanariums konsumiert werden. Um Verletzungen durch Glas vorzubeugen ist das Mitbringen von Getränken nur in Kunststoffbehältern erlaubt bzw. sind die bereitgestellten Kunststoffbecher zu im Wellnessbereich zu benutzen.

 

§ 5 Hygiene und Nutzung von Wäsche

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, in den Räumlichkeiten des Anbieters rutschfeste Badeschuhe zu tragen.
  2. Um Verschmutzungen und insbesondere Beschädigungen wie Verfärbungen von Sitz- und Liegeflächen zu vermeiden, hat der Benutzer diese ausschließlich mit geeigneten Unterlagen wie beispielsweise einem Badehandtuch zu benutzen.
  3. Wir empfehlen und erwarten, dass der Benutzer einen Bademantel trägt und große Handtücher verwendet. Handtücher können gegen Gebühr ausgeliehen werden. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Verlust der ausgeliehenen Wäsche ist der Benutzer zum Schadenersatz verpflichtet.
  4. Falls der Benutzer die (nicht beaufsichtigten) Aufbewahrungsflächen im Badebereich für Kleidung, Badeutensilien, Brillen usw. nutzt, kann der Anbieter bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände, vorbehaltlich § 10, nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 6 Verunreinigungen und Beschädigungen durch den Benutzer

  1. Die Einrichtung von das BADEHAUS ist sorgsam zu behandeln.
  2. Beschädigungen oder grobe Verunreinigungen der Einrichtungen sind nicht zulässig.

 

§ 7 Verhalten des Benutzers in den BADEHAUS Räumlichkeiten

  1. Das BADEHAUS, insbesondere der Wellnessbereich, dient der Entspannung und Erholung.
  2. Die Benutzer haben sich allem zu enthalten, was den guten Sitten sowie der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  3. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind untersagt. Wir bitten darum, auf jeglichen Austausch von Intimitäten zu verzichten.
  4. Es ist wichtig, dass alle Benutzer die Ruhe in den Räumlichkeiten des Anbieters wahren.
  5. Benutzer, die durch übermäßigen Lärm, unangemessenes oder unsittliches Verhalten oder sexuelle Handlungen andere Personen oder das Personal stören, werden umgehend des Hauses verwiesen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ein Hausverbot auszusprechen.
  6. Das Rauchen ist strengstens in allen unseren Innen- und Außenräumen untersagt. Dieses Rauchverbot gilt für sämtliche Tabakwaren und andere Rauchprodukte, einschließlich E-Zigaretten, IQOS usw. Es ist nicht gestattet, (Haus-)Tiere mitzubringen. Das Rauchen ist an ausgewiesenen Stellen außerhalb der Anlage gestattet.
  7. Dem Benutzer ist es untersagt, ätherische Öle oder andere Substanzen in die Räumlichkeiten des Anbieters mitzubringen oder zu verwenden.
  8. Das Mitbringen, Verwenden oder Hinzufügen von Badezusätzen, Badeschaum, Badesalzen usw. ist untersagt, da dies die Aufbereitungsanlage beschädigen kann.
  9. Im Wellnessbereich dürfen keine Handys, Fotoapparate und Kameras mitgenommen werden. Fotografieren und Videografieren sind nicht erlaubt.

 

§ 8 Vertragsstrafe und Haftung des Benutzers

  1. Jeder Benutzer ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen, wenn er gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung, insbesondere gegen § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1, 2 und § 6, verstößt. BADEHAUS behält sich das Recht vor, den konkreten, höheren Schaden geltend zu machen. Der Benutzer darf jedoch nachweisen, ob kein Schaden oder eine deutlich geringere Wertminderung entstanden ist.
  2. Falls die Bestimmungen dieser Hausordnung, insbesondere § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1, 2 und § 6, verletzt werden, ist der Benutzer verpflichtet, den entstandenen Schaden (z. B. Reinigungskosten, Reparaturkosten, Kosten für die Wasseraufbereitung usw.) zu ersetzen. Eine Vertragsstrafe gemäß Absatz 1 wird auf den Schaden angerechnet.

 

§ 9 Hausverbot

  1. BADEHAUS besitzt das Hausrecht.
  2. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung behält sich BADEHAUS das Recht vor, dem Benutzer mündlich oder schriftlich ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen und ihm die Nutzung aller Leistungen von BADEHAUS zu untersagen.

 

§ 10 Haftung von BADEHAUS

  1. Vor der Nutzung unserer Leistungen sollte der Benutzer bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Wir können nicht beurteilen, ob der Benutzer unsere Leistungen aufgrund seines aktuellen Gesundheitszustands verträgt. Im Zweifelsfall sollte der Benutzer auf die Nutzung verzichten. Daher übernehmen wir keine Verantwortung für Schäden, die der Benutzer aufgrund einer Unverträglichkeit unserer Leistungen erleidet.
  2. Ansonsten erfolgt die Benutzung aller Leistungen des Anbieters auf eigene Verantwortung des Benutzers.
  3. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.
  4. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern der Anbieter wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die zur Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich sind und auf die der Benutzer vertrauen darf.
  5. Für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter.
  6. Der Anbieter haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
  7. Die Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.
  8. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.

 

§ 11 Wünsche und Beschwerden

Wir bitten darum etwaige Wünsche, Anregungen und Beschwerden, unmittelbar an unsere Mitarbeiter weiterzugeben. Sie werden, soweit möglich, umgehend für Abhilfe sorgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Meinung schriftlich per E-Mail an die Geschäftsleitung zu richten.